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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10   

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https://dejure.org/2010,17554
LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10 (https://dejure.org/2010,17554)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 Ta 32/10 (https://dejure.org/2010,17554)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 (https://dejure.org/2010,17554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 ZPO, § 33 Abs 3 RVG
    Festsetzung des Vergleichsmehrwerts bei zweifelhafter Realisierbarkeit der außergerichtlich geltend gemachten Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsmehrwert bei zweifelhafter Durchsetzbarkeit außergerichtlich geltend gemachter Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsmehrwert bei zweifelhafter Durchsetzbarkeit außergerichtlich geltend gemachter Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10
    Gegen eine derartige Festsetzung haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers eingewendet, nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte sei bei der Festsetzung des Streitwertes der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226).

    Soweit die Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers auf eine gegenteilige Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1988, 444) und des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1226) verweisen, ging es in diesen Entscheidungen nicht um die Frage der Bewertung einer außerordentlich hohen Schadensposition, sondern darum, wie der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage zu ermitteln ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 21.08.2009 - 1 Ta 190/09 und Beschl. v. 22.12.2009 - 1 Ta 287/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 16/10

    Wertfestsetzung - Gegenstandswert bei Insolvenzfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10
    Auch im Rahmen der Insolvenzordnung bestimmt sich gemäß § 182 InsO der Wert des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.03.2010 1 Ta 16/10).
  • LAG Hamm, 28.02.1980 - 8 Ta 215/79
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10
    Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. hierzu LAG Hamm MDR 1980, 613, LAG Düsseldorf KostRsp., ZPO § 3 Nr. 911, LAG Hamburg, KostRsp., ZPO § 3 Nr. 817).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14

    Streitwert - Ausschluss von Schadenersatzansprüchen - Vergleichsmehrwert

    Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise findet ihren gesetzlichen Niederschlag zum einen im Gedanken der Geringerbewertung wertloser Forderungen in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - JurBüro 2010, 529).

    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).

  • LAG Nürnberg, 31.07.2017 - 4 Ta 51/17

    Streitwertfestsetzung - Schadensersatzanspruch

    Die Gesichtspunkte des Risikos der Inanspruchnahme und der Realisierbarkeit einer streitigen Forderung sind allgemein im Rahmen der Bewertung einer Feststellungsklage zu berücksichtigen (so LAG Baden-Württemberg vom 01.02.2011 - 5 Ta 229/10 - JurBüro 2011, 258; LAG Nürnberg vom 01.03.2010 - 4 Ta 171/09; LAG Hamm vom 27.07.2007 - 6 Ta 357/07; LAG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2010 - 1 Ta 32/10 - und vom 04.12.2007- 1 Ta 213/07; jeweils zitiert in Juris; Tschöpe/Ziemann/Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, Teil 1 A, Rdz. 479, m.w.N.).
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